Aufhebung des Verfahrens
FTP Consulting GmbH
Zeitz
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur FTP Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 59 IN 608/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 608/14
- Registerbezug
- Stendal, HRB 21194
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 608/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTP Consulting GmbH, Fichtestr. 13, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 21194), vertr. d.: Peter Iwan, Schössersmühlenweg 50, 07607 Eisenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, aufgrund des obstruktiven Schuldners und der damit verbundenen schwierigen Informationsbeschaffung, der Wahrnehmung steuerlicher Belange und der aufwändigen Ermittlung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, aufgrund des obstruktiven Schuldners und der damit verbundenen schwierigen Informationsbeschaffung, der Wahrnehmung steuerlicher Belange und der aufwändigen Ermittlung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026