Insolvenzbekanntmachung
FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 36f IN 4869/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 4869/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 37394
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Reparatur sowie der An- und Verkauf neuer und gebrauchter Foto- und Filmgeräte.
Veröffentlichungstext
36f IN 4869/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhardt Müller-Sönksen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 37394
- Schuldnerin -
Verfügbar sind 2.159,50 Euro Verteilungsmasse, vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von 30.963,73 Euro. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 137763,78 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189,190, 206 InsO hingewiesen. An die Massegläubiger gemäß § 55 InsO und die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhardt Müller-Sönksen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 37394
- Schuldnerin -
Verfügbar sind 2.159,50 Euro Verteilungsmasse, vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von 30.963,73 Euro. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 137763,78 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189,190, 206 InsO hingewiesen. An die Massegläubiger gemäß § 55 InsO und die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.06.2026