Forderungsprüfung
FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 36f IN 4869/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 4869/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 37394
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Reparatur sowie der An- und Verkauf neuer und gebrauchter Foto- und Filmgeräte.
Veröffentlichungstext
36f IN 4869/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhardt Müller-Sönksen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 37394
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FSB Fotogeräte-Service Berlin GmbH, Reginhardstraße 34, 13409 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burkhardt Müller-Sönksen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 37394
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026