Vergütungsfestsetzung

FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH)

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 907 IN 497/22 - 5 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 497/22 - 5 -
Registerbezug
Hannover, HRB 51835
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV a. F. i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 207 Abs. 3 InsO auf den festgesetzten Betrag entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses, der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme