Abweisung mangels Masse

FRUITLAND GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der FRUITLAND GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 67b IN 285/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 285/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 130241
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
30.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Großhandel mit Obst und Gemüse und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti,

Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Gemüse und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme

ist der am 17.11.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 29.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

67b IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten