Aufhebung des Verfahrens

Früchte Klein GmbH Großhandel und Import

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Früchte Klein GmbH Großhandel und Import eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 70c IN 9/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 9/22
Registerbezug
Köln, HRB 19981
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Magnus Wagner
Im Handelsregister seit
1990
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Großhandel und der Import von Obst, Gemüse und Früchten jeder Art sowie aller artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind;
Branchenindikator
Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 9/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 19981 eingetragenen Früchte Klein GmbH Großhandel und Import, Großmarkt, Marktstr. 10, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Klein, Graf-Berghe-von Trips-Ring 340, 50169 Kerpen und Frau Christiane Martina Kremer, Stammelnder Str. 31, 50189 Elsdorf und Herrn Günther Theisen, Nikolausweg 10, 41541 Dormagen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt SRS-Audit sgesellschaft Gerhards mbH, Darenr Str. 334-336, 50935 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner, Wankelstr. 9, 50996 Köln

wird heute, am 16.09.2026, um 12:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 9/22
Amtsgericht Köln, 16.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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