Forderungsprüfung
FRM Belgien GmbH
Aying
Das Amtsgericht München hat zur FRM Belgien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 1542 IN 86/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 86/24
- Registerbezug
- München, HRB 243717
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 86/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Broadway Office, Breite Straße 29/31, 40213 Düsseldorf
1. Die Prüfung der bis 10.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Broadway Office, Breite Straße 29/31, 40213 Düsseldorf
1. Die Prüfung der bis 10.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2026