Forderungsprüfung
frischfutter oHG
München
Das Amtsgericht München hat zur frischfutter oHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 1500 IN 11461/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 11461/24
- Registerbezug
- München, HRA 103001
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
1500 IN 11461/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
frischfutter oHG, Säbener Straße 42, 81547 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Linke Julia und Rufnak Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 103001
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
frischfutter oHG, Säbener Straße 42, 81547 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Linke Julia und Rufnak Franz
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 103001
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.05.2026