Sicherungsmaßnahme

Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG

Velbert

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2020, Aktenzeichen 145 IN 137/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 137/20
Registerbezug
Wuppertal, HRA HRA 23556
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.03.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Marc d`Avoine

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 137/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23556 eingetragenen
Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG, Teichstraße 7, 42551
Velbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24411 eingetragene
Friedricharkaden Wohn- und Gewerbebau GmbH, Teichstraße 7, 42551 Velbert, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Peter Franz Schallowetz, Birkenstr. 76,
42549 Velbert und Peter Eigen, Unterste Kamp 12, 42549 Velbert

ist am 03.03.2020, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d`Avoine,
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

145 IN 137/20
Amtsgericht Wuppertal, 03.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme