Insolvenzbekanntmachung
Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG
Velbert
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2021, Aktenzeichen 145 IN 137/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 137/20
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA HRA 23556
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.03.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 137/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23556 eingetragenen
Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG, Teichstraße 7, 42551
Velbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24411 eingetragene
Friedricharkaden Wohn- und Gewerbebau GmbH, Teichstraße 7, 42551 Velbert, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Peter Franz Schallowetz, Birkenstr. 76,
42549 Velbert und Peter Eigen, Unterste Kamp 12, 42549 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Geißler & Partner (GKS Rechtsanwälte), Morianstraße 3, 42103
Wuppertal
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: ,
Zustimmung zur Veräußerung der schuldnerischen Immobilie
(eingetragen beim Amtsgericht Velbert, Grundbuch Velbert Blatt 15857)
für mindestens 199.000,00 EUR.bestimmt auf
Mittwoch, 07.04.2021, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage,
Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
145 IN 137/20
Amtsgericht Wuppertal, 04.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23556 eingetragenen
Friedricharkaden Wohn- und Geschäftsbau GmbH & Co. KG, Teichstraße 7, 42551
Velbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24411 eingetragene
Friedricharkaden Wohn- und Gewerbebau GmbH, Teichstraße 7, 42551 Velbert, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Peter Franz Schallowetz, Birkenstr. 76,
42549 Velbert und Peter Eigen, Unterste Kamp 12, 42549 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Geißler & Partner (GKS Rechtsanwälte), Morianstraße 3, 42103
Wuppertal
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: ,
Zustimmung zur Veräußerung der schuldnerischen Immobilie
(eingetragen beim Amtsgericht Velbert, Grundbuch Velbert Blatt 15857)
für mindestens 199.000,00 EUR.bestimmt auf
Mittwoch, 07.04.2021, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage,
Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
145 IN 137/20
Amtsgericht Wuppertal, 04.03.2021