Insolvenzbekanntmachung
Friedrich Gräb GmbH & Co. KG
Neunkirchen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Friedrich Gräb GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2021, Aktenzeichen 25 IN 147/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 147/20
- Registerbezug
- Siegen, HRA 4957
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.10.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 147/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 4957 eingetragenen Friedrich Gräb GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 4247 eingetragene Gräb Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Charlotte Kretzer
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte von Trotha Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schlachthausstraße 10, 57072 Siegen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der
09.11.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
1. Zustimmung zum Grundstückskaufvertrag des Notars Dr. Sebastian Link vom 09.08.2021 (UR-Nr. 308/2021) bezüglich des Grundbesitzes, welcher beim Amtsgericht Siegen im Grundbuch von Altenseelbach Blatt 2109 im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 3 (Flur 9 Flurstück 938) eingetragen ist, an Herrn Andreas Scholl zu einem Kaufpreis von 151.000,00 EUR
2. Zustimmung zur bestmöglichen Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Neunkirchen Blatt 284 (Amtsgericht Siegen) durch den Insolvenzverwalter aus freier Hand.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.10.2021 in Verbindung mit dem Schreiben vom 11.10.2021 nebst Beschlussanträgen und nebst einer Abschrift des Kaufvertrages vom 09.08.2021 verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage, das Schreiben vom 11.10.2021 und die Abschrift des Kaufvertrages vom 09.08.2021 können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 147/20
Amtsgericht Siegen, 18.10.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 4957 eingetragenen Friedrich Gräb GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 4247 eingetragene Gräb Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Charlotte Kretzer
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte von Trotha Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schlachthausstraße 10, 57072 Siegen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der
09.11.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
1. Zustimmung zum Grundstückskaufvertrag des Notars Dr. Sebastian Link vom 09.08.2021 (UR-Nr. 308/2021) bezüglich des Grundbesitzes, welcher beim Amtsgericht Siegen im Grundbuch von Altenseelbach Blatt 2109 im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 3 (Flur 9 Flurstück 938) eingetragen ist, an Herrn Andreas Scholl zu einem Kaufpreis von 151.000,00 EUR
2. Zustimmung zur bestmöglichen Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Neunkirchen Blatt 284 (Amtsgericht Siegen) durch den Insolvenzverwalter aus freier Hand.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.10.2021 in Verbindung mit dem Schreiben vom 11.10.2021 nebst Beschlussanträgen und nebst einer Abschrift des Kaufvertrages vom 09.08.2021 verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage, das Schreiben vom 11.10.2021 und die Abschrift des Kaufvertrages vom 09.08.2021 können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 147/20
Amtsgericht Siegen, 18.10.2021