Forderungsprüfung
Friedrich Gräb GmbH & Co. KG
Neunkirchen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Friedrich Gräb GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2021, Aktenzeichen 25 IN 147/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 147/20
- Registerbezug
- Siegen, HRA HRA 4957
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.02.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 147/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 4957 eingetragenen
Friedrich Gräb GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 4247 eingetragene Gräb
Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, diese vertreten durch
die Geschäftsführerin Nicole Charlotte Kretzer
von Trotha Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schlachthausstraße 10, 57072 Siegen,
Verfahrensbevollmächtigter,
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Berichts- und Prüfungstermin vom 04.03.2021 wird im schriftlichen Verfahren
mit Stichtag gleichen Datums durchgeführt.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 04.03.2021 zu den im
Eröffnungsbeschluss vom 28.12.2020 genannten Tagesordnungspunkten Stellung zu
nehmen.
Auf § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO wird hingewiesen.
Gründe:
Der während der Corona-Pandemie im Rahmen des Berichts- und Prüfungstermins
vorgeschriebene bzw. empfohlene Sicherheitsabstand kann nicht mit Sicherheit
gewährleistet werden. Um eine mögliche Ansteckungsgefahr auszuschließen, ist
der Berichts- und Prüfungstermin daher zwingend im schriftlichen Verfahren
durchzuführen.
Darüber hinaus ist aufgrund der noch andauernden "Lock-down"-Situation von der
Durchführung eines mündlichen Termins Abstand zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 147/20
Amtsgericht Siegen, 18.02.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 4957 eingetragenen
Friedrich Gräb GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 4247 eingetragene Gräb
Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 50, 57290 Neunkirchen, diese vertreten durch
die Geschäftsführerin Nicole Charlotte Kretzer
von Trotha Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schlachthausstraße 10, 57072 Siegen,
Verfahrensbevollmächtigter,
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Berichts- und Prüfungstermin vom 04.03.2021 wird im schriftlichen Verfahren
mit Stichtag gleichen Datums durchgeführt.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 04.03.2021 zu den im
Eröffnungsbeschluss vom 28.12.2020 genannten Tagesordnungspunkten Stellung zu
nehmen.
Auf § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO wird hingewiesen.
Gründe:
Der während der Corona-Pandemie im Rahmen des Berichts- und Prüfungstermins
vorgeschriebene bzw. empfohlene Sicherheitsabstand kann nicht mit Sicherheit
gewährleistet werden. Um eine mögliche Ansteckungsgefahr auszuschließen, ist
der Berichts- und Prüfungstermin daher zwingend im schriftlichen Verfahren
durchzuführen.
Darüber hinaus ist aufgrund der noch andauernden "Lock-down"-Situation von der
Durchführung eines mündlichen Termins Abstand zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 147/20
Amtsgericht Siegen, 18.02.2021