Forderungsprüfung
Frauenberatungs- und Therapiezentrum
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Frauenberatungs- und Therapiezentrum eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 252 IN 8/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 8/25
- Registerbezug
- Hamm, VR 921
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 8/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 921 eingetragenen Verein Frauenberatungs- und Therapiezentrum, Bahnhofstr. 15-17, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Birgit Kühne, Siebenstücken 31 b, 48308 Senden und Frau Katja Alfing, Hamburgerstr. 12, 48155 Münster
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 6 bis Nr. 10 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 8/25
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 921 eingetragenen Verein Frauenberatungs- und Therapiezentrum, Bahnhofstr. 15-17, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Birgit Kühne, Siebenstücken 31 b, 48308 Senden und Frau Katja Alfing, Hamburgerstr. 12, 48155 Münster
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 6 bis Nr. 10 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 8/25
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2026