Sicherungsmaßnahme
Frankfurterist GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Frankfurterist GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 369/26 F-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 369/26 F-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 124569
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Nicolai Fischer
White & Case LLP - Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlungsgeschäfte aller Art, insbesondere die Vermittlung von Leistungen im Schönheitssegment. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a lit A) KWG. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst ferner die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und die allgemeine In …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 369/26 F-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Frankfurterist GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124569), vertr. d.: 1. Kerim Kartal, Friedberger Anlage 3a, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Pelin Traut, Herrnröther Straße 14, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: nicolai.fischer@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2026