Forderungsprüfung
FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH
Gadebusch
Das Amtsgericht Schwerin hat zur FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 580 IN 280/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 280/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 9500
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
580 IN 280/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH, Schweriner Straße 78, 19205 Gadebusch, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Boldt
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 9500
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 24.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH, Schweriner Straße 78, 19205 Gadebusch, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Boldt
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 9500
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 24.03.2026