Restschuldbefreiung
FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH
Gadebusch
Das Amtsgericht Schwerin hat zur FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 580 IN 280/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 280/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 9500
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
580 IK 502/23
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hans-Jürgen Krüger, geboren am 02.05.1960, Goldberger Straße 29, 19386 Lübz, vertreten durch die Betreuerin Connie Grove
- Schuldner -
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.08.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hans-Jürgen Krüger, geboren am 02.05.1960, Goldberger Straße 29, 19386 Lübz, vertreten durch die Betreuerin Connie Grove
- Schuldner -
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.08.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 23.09.2026