Sicherungsmaßnahme
FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH
Anröchte
Das Amtsgericht Paderborn hat zur FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2024, Aktenzeichen 2 IN 277/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 277/23
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 8776
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sandra Bitter
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 277/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8776 eingetragenen FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Norbert Brzuska, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte und Herrn Udo Börner, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte
ist am 26.01.2024, um 11:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 277/23
Amtsgericht Paderborn, 26.01.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8776 eingetragenen FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Norbert Brzuska, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte und Herrn Udo Börner, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte
ist am 26.01.2024, um 11:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 277/23
Amtsgericht Paderborn, 26.01.2024