Vergütungsfestsetzung

FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH

Anröchte

Das Amtsgericht Paderborn hat zur FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 277/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 277/23
Registerbezug
Paderborn, HRB 8776
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 277/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8776 eingetragenen FORST-UND-TECHNIK Anröchte GmbH, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Norbert Brzuska, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte und Herrn Udo Börner, Wachtstr. 9-11, 59609 Anröchte

wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 5.488,07 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 225.469,31 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei der Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.

2 IN 277/23
Amtsgericht Paderborn, 21.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme