Forderungsprüfung
Forst- & Brennholzservice-Eifel GmbH
Bad Münstereifel
Das Amtsgericht Bonn hat zur Forst- & Brennholzservice-Eifel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2019, Aktenzeichen 98 IN 161/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 161/18
- Registerbezug
- Bonn, HRB HRB 21703
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.08.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erbringung von Forstdienstleistungen, Brennholzproduktion, Brennholzverkauf, Brennholzlieferung und Stammholztransport.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 161/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21703 eingetragenen Forst- &
Brennholzservice-Eifel GmbH, In der Buch 5, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Arnolds, In der Buch 5, 53902
Bad Münstereifel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 22.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn,
Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
98 IN 161/18
Amtsgericht Bonn, 22.08.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21703 eingetragenen Forst- &
Brennholzservice-Eifel GmbH, In der Buch 5, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Arnolds, In der Buch 5, 53902
Bad Münstereifel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 22.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn,
Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
98 IN 161/18
Amtsgericht Bonn, 22.08.2019