Forderungsprüfung
ForschungsWeb GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur ForschungsWeb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen IN 365/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 365/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 28639
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von - social media research; - Marktforschung; - Unternehmensberatung.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 365/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ForschungsWeb GmbH, Forchheimer Straße 8, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heußner Peter Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28639
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ForschungsWeb GmbH, Forchheimer Straße 8, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heußner Peter Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28639
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.10.2026