Insolvenzbekanntmachung
ForschungsWeb GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur ForschungsWeb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2026, Aktenzeichen IN 365/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 365/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 28639
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von - social media research; - Marktforschung; - Unternehmensberatung.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 365/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ForschungsWeb GmbH, Forchheimer Straße 8, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heußner Peter Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28639
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum nachfolgenden Vergleich zwischen Rechtsanwalt Michael Wirth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ForschungsWeb GmbH und Frau Iris Schuster:
1. Ein Dritter zahlt für Frau Iris Schuster an Herrn Rechtsanwalt Michael Wirth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ForschungsWeb GmbH einen Betrag in Höhe von 950,41 EUR. Die Zahlung erfolgt (i) im Verhältnis zu Frau Schuster schenkweise und (ii) aus dem Vermögen des Dritten, sowie (iii) direkt per Überweisung vom Konto des Dritten auf das nachfolgende für dieses Insolvenzverfahren eingerichtete Verfahrenskonto:
UniCredit Bank - HypoVereinsbank
Kontoinhaber: Rechtsanwalt Michael Wirth
als Insolvenzverwalter
IBAN: DE86 7602 0070 0037 3698 02
Verwendungszweck: Vergleich Iris Schuster
2. Die Zahlung erfolgt binnen 10 Tagen nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziffer 5. und einer entsprechenden Mitteilung durch den Insolvenzverwalter.
3. Mit Zahlung gemäß Ziffer 1. sind alle Organhaftungsansprüche, gleich, ob bekannt oder unbekannt, in dem vorgenannten Insolvenzverfahren gegen Frau Iris Schuster abgegolten.
4. Frau Schuster verzichtet auf alle etwaigen Forderungen, die ihr gegen den Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzmasse in dem vorbenannten Insolvenzverfahren zustehen. Dies gilt auch für etwaige Forderungen nach erfolgter Zahlung gemäß Ziffer 1., die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten. Der Insolvenzverwalter nimmt den Verzicht an.
5. Dieser Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung in dem vorbenannten Insolvenzverfahren.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.03.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ForschungsWeb GmbH, Forchheimer Straße 8, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heußner Peter Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28639
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum nachfolgenden Vergleich zwischen Rechtsanwalt Michael Wirth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ForschungsWeb GmbH und Frau Iris Schuster:
1. Ein Dritter zahlt für Frau Iris Schuster an Herrn Rechtsanwalt Michael Wirth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ForschungsWeb GmbH einen Betrag in Höhe von 950,41 EUR. Die Zahlung erfolgt (i) im Verhältnis zu Frau Schuster schenkweise und (ii) aus dem Vermögen des Dritten, sowie (iii) direkt per Überweisung vom Konto des Dritten auf das nachfolgende für dieses Insolvenzverfahren eingerichtete Verfahrenskonto:
UniCredit Bank - HypoVereinsbank
Kontoinhaber: Rechtsanwalt Michael Wirth
als Insolvenzverwalter
IBAN: DE86 7602 0070 0037 3698 02
Verwendungszweck: Vergleich Iris Schuster
2. Die Zahlung erfolgt binnen 10 Tagen nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziffer 5. und einer entsprechenden Mitteilung durch den Insolvenzverwalter.
3. Mit Zahlung gemäß Ziffer 1. sind alle Organhaftungsansprüche, gleich, ob bekannt oder unbekannt, in dem vorgenannten Insolvenzverfahren gegen Frau Iris Schuster abgegolten.
4. Frau Schuster verzichtet auf alle etwaigen Forderungen, die ihr gegen den Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzmasse in dem vorbenannten Insolvenzverfahren zustehen. Dies gilt auch für etwaige Forderungen nach erfolgter Zahlung gemäß Ziffer 1., die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten. Der Insolvenzverwalter nimmt den Verzicht an.
5. Dieser Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung in dem vorbenannten Insolvenzverfahren.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.03.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.02.2026