Forderungsprüfung
Formschön Fitness UG (haftungsbeschränkt)
Planegg
Das Amtsgericht München hat zur Formschön Fitness UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1177/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1177/25
- Registerbezug
- München, HRB 233153
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 5.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gesundheits- und Fitnesstraining, insbesondere Personal-, Vibrations- und EMS-Training.
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1542 IN 1177/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Formschön Fitness UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 42, 82152 Planegg, vertreten durch den Liquidator Bendix Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233153
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Formschön Fitness UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 42, 82152 Planegg, vertreten durch den Liquidator Bendix Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 233153
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.04.2026