Schlusstermin
FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH
Brandenburg an der Havel
Das Amtsgericht Potsdam hat zur FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 35 IN 202/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 202/15
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 24707 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24707 P), Schubertstraße 15, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leser Landau, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Reinking, Cecilienallee 54 - 55, 40474 Düsseldorf, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 17.11.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 28. September 2026, 35 IN 202/15
FORDINVEST (Brandenburg) Erste Immobilien GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 24707 P), Schubertstraße 15, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leser Landau, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Reinking, Cecilienallee 54 - 55, 40474 Düsseldorf, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 17.11.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 28. September 2026, 35 IN 202/15