Sicherungsmaßnahme

FM Cap Cars GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur FM Cap Cars GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2020, Aktenzeichen 70c IN 214/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 214/20
Registerbezug
Köln, HRB HRB 83599
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.10.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Amelung
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, Lackoberflächenaufbereitung, Hagel- und Dellentechnik, Spot- und Smartrepair sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 192/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83599 eingetragenen FM
Cap Cars GmbH, Mannheimer Str. 32, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Fikret Macit, Köln

Geschäftszweig: Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, Lackoberflächenaufbereitung,
Hagel- und Dellentechnik, Spot- und Smartrepair sowie der Handel mit
Kraftfahrzeugen aller Art.

ist am 07.10.2020, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 192/20
Amtsgericht Köln, 07.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Aufhebung des Verfahrens
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme
  15. Sicherungsmaßnahme
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