Sicherungsmaßnahme
FM Cap Cars GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur FM Cap Cars GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2020, Aktenzeichen 70c IN 214/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 214/20
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 83599
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Amelung
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, Lackoberflächenaufbereitung, Hagel- und Dellentechnik, Spot- und Smartrepair sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 192/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83599 eingetragenen FM
Cap Cars GmbH, Mannheimer Str. 32, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Fikret Macit, Köln
Geschäftszweig: Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, Lackoberflächenaufbereitung,
Hagel- und Dellentechnik, Spot- und Smartrepair sowie der Handel mit
Kraftfahrzeugen aller Art.
ist am 28.10.2020, um 16:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 192/20
Amtsgericht Köln, 07.10.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83599 eingetragenen FM
Cap Cars GmbH, Mannheimer Str. 32, 51107 Köln, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Fikret Macit, Köln
Geschäftszweig: Aufbereitung von Kraftfahrzeugen, Lackoberflächenaufbereitung,
Hagel- und Dellentechnik, Spot- und Smartrepair sowie der Handel mit
Kraftfahrzeugen aller Art.
ist am 28.10.2020, um 16:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 192/20
Amtsgericht Köln, 07.10.2020
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Aufhebung des Verfahrens
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme