Sicherungsmaßnahme
Fluid-Technik Rosbroj GmbH
Memmingen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Fluid-Technik Rosbroj GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.11.2020, Aktenzeichen 60 IN 62/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 60 IN 62/20
- Registerbezug
- Memmingen, HRB HRB 18360
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.11.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Joachim C. Mohlitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 62/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 18360 eingetragenen
Fluid-Technik Rosbroj GmbH, Föhrenweg 3 - 11, 87700 Memmingen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isolde Rosbroj, Oberau 5, 87740
Buxheim
ist am 06.11.2020, um 14:43 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz,
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 62/20
Amtsgericht Duisburg, 06.11.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 18360 eingetragenen
Fluid-Technik Rosbroj GmbH, Föhrenweg 3 - 11, 87700 Memmingen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isolde Rosbroj, Oberau 5, 87740
Buxheim
ist am 06.11.2020, um 14:43 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz,
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 62/20
Amtsgericht Duisburg, 06.11.2020