Forderungsprüfung
Floth, Alexander
Wülfershausen
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Floth, Alexander eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen IN 12/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 12/26
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 10499
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 12/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Floth Alexander, geboren am 25.03.1978, Mühlhauckweg 5, 97618 Wülfershausen
Inhaber der Ofenstudio Alexander Floth e.K., Wülfershausen, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 10499
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 383/25 AW09
1. Die Prüfung der bis 20.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 24.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Floth Alexander, geboren am 25.03.1978, Mühlhauckweg 5, 97618 Wülfershausen
Inhaber der Ofenstudio Alexander Floth e.K., Wülfershausen, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 10499
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 383/25 AW09
1. Die Prüfung der bis 20.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 24.07.2026