Insolvenzbekanntmachung

Rhönresidenz Niederlauer GmbH

Niederlauer

Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Rhönresidenz Niederlauer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen IN 55/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 55/26
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 5392
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 55/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rhönresidenz Niederlauer GmbH, Mühlstraße 3, 97618 Niederlauer, vertreten durch die Geschäftsführerin Fielenbach Regina
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 5392
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Genehmigung des Unternehmenskaufvertrages vom 29.09.2026 mit wirtschaftlicher und rechtlicher Wirkung zum 01.10.2026 an die ARAS-Care Wohnen und Pflege Holding GmbH, Langenort 10-11, 18147 Rostock, vertreten durch Herrn Roman Cop.
Der Kaufpreis beläuft sich dabei auf 26.000,00 Euro.
Des Weiteren übernimmt die Erwerberin sämtliche Beschäftigungsverhältnisse mit der
Schuldnerin nach § 613 a BGB. Zudem wird die Insolvenzmasse durch den
Unternehmenskaufvertrag von sonstigen Masseverbindlichkeiten, etwa aus dem
Geschäftsraummietverhältnis, entlastet.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 27.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme