Insolvenzbekanntmachung

FlexUnion Personalmanagement GmbH

Aicach

Das Amtsgericht Augsburg hat zur FlexUnion Personalmanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen IN 114/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
IN 114/26
Registerbezug
Augsburg, HRB 40378
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
24.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.

Veröffentlichungstext

2 IN 114/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FlexUnion Personalmanagement GmbH, Schneitbacher Weg 13, 86551 Aichach, vertreten durch den Geschäftsführer Köke Tom
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 40378
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte lfr Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München, Gz.: 010673-2025

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen an die flexirent
Personalmanagement GmbH, Straße der Nationen 100, 09111 Chemnitz

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.05.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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