Forderungsprüfung
FIT4SELL GmbH
Königsbrunn
Das Amtsgericht Augsburg hat zur FIT4SELL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 1218/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 1218/25
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 28754
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Coaching von Mitarbeitern und Führungskräften sowie beratende Tätigkeiten bei Unternehmen, insbesondere im Bereich des Handels mit Kryptowährungen.
Veröffentlichungstext
2 IN 1218/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FIT4SELL GmbH, Stuibenstraße 13, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Fröhlich Michael Gisbert
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28754
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FIT4SELL GmbH, Stuibenstraße 13, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Fröhlich Michael Gisbert
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 28754
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026