Forderungsprüfung
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt)
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 50/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 50/24
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 34277
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Bereich Logistik, Lager und Import sowie der eigenständige Vertrieb von Produkten im Online- und Offline-Handel Textil.
Veröffentlichungstext
IN 50/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 10, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hajek Daniel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34277
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.12.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flash Commerce UG (haftungsbeschränkt), Nimrodstraße 10, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Hajek Daniel
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34277
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.12.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2026