Forderungsprüfung
FLABEG Deutschland GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur FLABEG Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen IN 419/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 419/20
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 25620
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.001 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
IN 419/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FLABEG Deutschland GmbH, Waldaustraße 13, 90441 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Gimperlein Peter, Hagebusch Alfred Wilhelm und Hosung Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25620
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FLABEG Deutschland GmbH, Waldaustraße 13, 90441 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Gimperlein Peter, Hagebusch Alfred Wilhelm und Hosung Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 25620
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.10.2026