Restschuldbefreiung
Fischer, Klaus
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Fischer, Klaus eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 67b IN 16/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 16/20
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 79364
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 aus.
67b IN 16/20
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 aus.
67b IN 16/20
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2025