Forderungsprüfung
Finow Automotive GmbH
Eberswalde
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Finow Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2025, Aktenzeichen 3 IN 137/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 137/22
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 8015FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 03.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Finow Automotive GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 8015 FF), Walzwerkstraße 23, 16227 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 28.03.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 28.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Finow Automotive GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 8015 FF), Walzwerkstraße 23, 16227 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 28.03.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 28.02.2025