Masseunzulänglichkeit

Fine Art Service Süchteln UG (haftungsbeschränkt)

Viersen

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Fine Art Service Süchteln UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 32 IN 35/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 35/22
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 16704
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 35/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16704 eingetragenen Fine Art Service Süchteln UG (haftungsbeschränkt), Tönisvorster Straße 29, 41749 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Edmund Knab, Tönisvorster Straße 29, 41749 Viersen und Herrn Christopher Benjamin Knab, Tönisvorster Straße 29, 41749 Viersen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hahn, Steffen, Heimbachstraße 40, 41747 Viersen

wird heute, am 03.08.2026, um 13:19 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

32 IN 35/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens