Eröffnung des Verfahrens

Ferrolight Glasbau GmbH

Waldheim

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 27.06.2018, Aktenzeichen 10 IN 306/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
27.06.2018
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Nils Freudenberg

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH,
vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 26.06.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Planung, Vertrieb,
industrielle Herstellung und Montage von lichtdurchlässigen Bauteilen aus Glas
und Kunststoff u.a.) wird am 26.06.2018 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 14.08.2018
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 25.09.2018

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

F

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

10 IN 306/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.06.2018

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme