Verteilungsverzeichnis
Feris Tiefbau GmbH
Homburg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Feris Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 60 IN 23/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 23/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 104769
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Straßenbauerhandwerk, Teiltätigkeit Pflaster-, Kanalbau-, Hausanschlussarbeiten, Erdarbeiten für Straßen- und Wegedurchbrüche, Instandhaltung von Verkehrsflächen, Hofbefestigungen sowie Gebäude- und Grundstücksentwässerungen, Akustik- und Trockenbau, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Parkettleger, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterdienste.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104769 eingetragenen Feris Tiefbau GmbH, Saarbrücker Straße 85, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ganimete Zejnullahi,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 234.637,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
60 IN 23/24
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104769 eingetragenen Feris Tiefbau GmbH, Saarbrücker Straße 85, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ganimete Zejnullahi,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 234.637,75 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
60 IN 23/24
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2026