Forderungsprüfung
Fensterbau Mirschel GmbH
Rothenburg O.L.
Das Amtsgericht Dresden hat zur Fensterbau Mirschel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 549 IN 807/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 807/22
- Registerbezug
- Dresden, HRB 18306
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 807/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.01.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 549 IN 807/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.01.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.