Forderungsprüfung

Fensterbau Mirschel GmbH

Rothenburg O.L.

Das Amtsgericht Dresden hat zur Fensterbau Mirschel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2022, Aktenzeichen 549 IN 807/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
14.07.2022
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel

- wurde am 13.07.2022 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 DresdenTelefax: 0351 41890956 Email geschäftlich: dresden@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0351 41890955

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.10.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Forderungsprüfung