Sicherungsmaßnahme

Felixmann Bau GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur Felixmann Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 167 IN 153/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 153/26
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 17594
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Mauerwerks- und Betonarbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 153/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17594 eingetragenen Felixmann Bau GmbH, Maraner Weg 4, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selmir Hadrovic, Sonnenstr. 123, 47179 Duisburg

Geschäftszweig: Ausführung von Mauerwerks- und Betonarbeiten

sind die am 23.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 06.08.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Bückmann über das von ihr verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

167 IN 153/26
Amtsgericht Essen, 06.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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