Sicherungsmaßnahme
Fectum GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Fectum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2023, Aktenzeichen 70c IN 259/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 259/23
- Registerbezug
- Köln, HRB 100100
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.09.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marion Rodine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln und Herrn Stephan Kaiser, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Ingenieurbüros für Bauüberwachung von Baumaßnahmen aller Art, insbesondere von Infrastrukturmaßnahmen und deren Planung.
ist am 08.09.2023, um 07:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 259/23
Amtsgericht Köln, 08.09.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln und Herrn Stephan Kaiser, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Ingenieurbüros für Bauüberwachung von Baumaßnahmen aller Art, insbesondere von Infrastrukturmaßnahmen und deren Planung.
ist am 08.09.2023, um 07:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 259/23
Amtsgericht Köln, 08.09.2023