Insolvenzbekanntmachung

Fectum GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Fectum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2025, Aktenzeichen 70c IN 259/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 259/23
Registerbezug
Köln, HRB 100100
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.06.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 259/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100100 eingetragenen Fectum GmbH, Poller Kirchweg 65, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Richard Neubert, Riegerbusch 5, 58091 Hagen und Herrn Stephan Kaiser, Buchlöhweg 54, 56566 Neuwied

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Schließung der folgenden Vergleichsvereinbarung zur Vermeidung eines Reschtsstreits:
"Der Vergleichsvereinbarung vom 14./16./28.04.2025 zwischen der DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin und der Insolvenzverwalterin, wonach ein Betrag in Höhe von 200.000,00 € ausgesondert wird sowie ein Teil der unter der lfd. Nr. 11 der Insolvenztabelle von der Gläubigerin DB Engineering & Consulting GmbH angemeldeten Forderungen in Höhe von 362.135,22 € anzuerkennen ist, wird zugestimmt."
bestimmt auf

Mittwoch, 09.07.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 259/23
Amtsgericht Köln, 16.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme