Sicherungsmaßnahme

FAT flexible automation technology GmbH

Mildenau

Das Amtsgericht Chemnitz hat zur FAT flexible automation technology GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen 202 IN 1525/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
202 IN 1525/25
Registerbezug
Chemnitz, HRB 18864
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
03.11.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, industrielle Herstellung und Vertrieb von: a) Maschinen, Sondermaschinen, Maschinenteilen sowie deren Zubehör; b) Haushaltsartikeln jeglicher Art; c) Verwertung von Lizenzen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 1525/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FAT flexible automation technology GmbH, vertr.d.d. GF Gewerbegebiet Nord 4, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18864
vertreten durch den Geschäftsführer Hans Friedrich Röcker

- wurde am 03.11.2025 um 8:48 Uhr Dr. Jörg Schädlich, Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz, Telefax 0371 66 61 98 41, Email geschäftlich chemnitz@stapper.in, Telefon geschäftlich 0371 66 61 98 40 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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