Forderungsprüfung
Fassadenfritz GmbH
Hemer
Das Amtsgericht Hagen hat zur Fassadenfritz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2022, Aktenzeichen 103 IN 106/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 106/19
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 9088
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.06.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Fassaden- und Dachreinigungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 106/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9088 eingetragenen Fassadenfritz GmbH, Ostenschlahstr. 50, 58675 Hemer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Bals, Im Bockeloh 18, 58675 Hemer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
103 IN 106/19
Amtsgericht Hagen, 29.06.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9088 eingetragenen Fassadenfritz GmbH, Ostenschlahstr. 50, 58675 Hemer, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Bals, Im Bockeloh 18, 58675 Hemer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
103 IN 106/19
Amtsgericht Hagen, 29.06.2022