Masseunzulänglichkeit
FASHION-POINT GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur FASHION-POINT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2025, Aktenzeichen 164 IN 50/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 50/21
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 13752
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum
ist am 20.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 29.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum
ist am 20.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 29.08.2025
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Verteilungsverzeichnis
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Masseunzulänglichkeit
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Aufhebung des Verfahrens
- Masseunzulänglichkeit
- Insolvenzbekanntmachung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme