Masseunzulänglichkeit

FASHION-POINT GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur FASHION-POINT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2025, Aktenzeichen 164 IN 50/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

ist am 20.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 29.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Aufhebung des Verfahrens
  12. Masseunzulänglichkeit
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Sicherungsmaßnahme
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