Sicherungsmaßnahme
Farruggia, Calogero
Spiesen-Elversberg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farruggia, Calogero eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2023, Aktenzeichen 103 IN 40/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 103 IN 40/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11260
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 25.07.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Alexander Hartmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 40/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Calogero Farruggia, geboren am 30.09.1982, Elversberger Straße 43, 66583 Spiesen-Elversberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11260 eingetragenen Firma F.C. Bau e.K., Fichtenstraße 1c, 66583 Spiesen-Elversberg
ist am 25.07.2023, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Hartmann, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 40/23
Amtsgericht Saarbrücken, 25.07.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Calogero Farruggia, geboren am 30.09.1982, Elversberger Straße 43, 66583 Spiesen-Elversberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11260 eingetragenen Firma F.C. Bau e.K., Fichtenstraße 1c, 66583 Spiesen-Elversberg
ist am 25.07.2023, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Alexander Hartmann, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 40/23
Amtsgericht Saarbrücken, 25.07.2023