Forderungsprüfung

Farruggia, Calogero

Freisen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farruggia, Calogero eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2024, Aktenzeichen 103 IN 40/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 40/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 11260
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.05.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 40/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Calogero Farruggia, geboren am 30.09.1982, Ringstraße 28, 66629 Freisen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11260 eingetragenen Firma F.C. Bau e.K., Fichtenstraße 1c, 66583 Spiesen-Elversberg

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

103 IN 40/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.05.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Masseunzulänglichkeit
  11. Restschuldbefreiung
  12. Sicherungsmaßnahme