Masseunzulänglichkeit
farmerJoe GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur farmerJoe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 36f IN 3421/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 3421/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 737447
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36f IN 3421/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. farmerJoe GmbH, Albert-Überle Straße 18, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Unger
Register-Nr.: HRB 737447 - Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 18.386,33 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 43.983,67 EUR; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 152.131,11 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger erfolgt voraussichtlich keine Ausschüttung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. farmerJoe GmbH, Albert-Überle Straße 18, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Unger
Register-Nr.: HRB 737447 - Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 18.386,33 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 43.983,67 EUR; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 152.131,11 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger erfolgt voraussichtlich keine Ausschüttung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026