Forderungsprüfung
farmerJoe GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur farmerJoe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 36f IN 3421/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 3421/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 737447
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36f IN 3421/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
farmerJoe GmbH,
Albert-Überle Straße 18, 69120 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Unger
Register-Nr.: HRB 737447
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
farmerJoe GmbH,
Albert-Überle Straße 18, 69120 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Unger
Register-Nr.: HRB 737447
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026