Verteilungsverzeichnis
Farbraum Druckproduktion GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farbraum Druckproduktion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.01.2026, Aktenzeichen 116 IN 19/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 19/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100511
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 23.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Vertrieb von Drucksachen aller Art, elektronische Druckvorstufe, Versand und alle im Zusammenhang mit Drucksachen stehenden Tätigkeiten, sowie der Vertrieb von Werbeartikeln und die Erbringung von Mediendienstleistungen
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 19/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100511 eingetragenen Farbraum Druckproduktion GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9, 66130 Saarbrücken-Güdingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Fischer
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.434.617,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 139.459,43 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
116 IN 19/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100511 eingetragenen Farbraum Druckproduktion GmbH, Theodor-Heuss-Straße 9, 66130 Saarbrücken-Güdingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Fischer
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.434.617,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 139.459,43 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
116 IN 19/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.01.2026